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Anwendbarkeit des § 27 Abs 1 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2002/133wobl 2002, 361 Heft 12 v. 20.12.2002

§ 27 Abs 1, § 1 Abs 1 MRG:

Der Verbotskatalog des § 27 Abs 1 MRG gilt nur für die in § 1 Abs 1 MRG angeführten Rechtsverhältnisse und ist daher auf ein Mietverhältnis nur dann anwendbar, wenn es voll dem MRG unterliegt. Eine analoge Anwendung dieser Bestimmung auf andere Benützungsverhältnisse kommt nicht in Betracht.

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