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Wohneinheit oder mehrere Wohnungen

RechtsprechungMRGwobl 2002/132wobl 2002, 360 Heft 12 v. 20.12.2002

§ 17 MRG:

Mehrere Wohnungen, die über ein gemeinsames WC verfügen, sind nach ständiger Rechtsprechung als Wohnungen der Ausstattungskategorie D anzusehen. Ein Gangteil oder ein Vorraum zum gemeinsamen WC ist allgemeiner Teil des Hauses und bleibt von der Nutzflächenberechnung ausgenommen.

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