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Gemischt genutztes Objekt - Qualifikation als Wohnung

RechtsprechungMRGwobl 2002/120wobl 2002, 333 Heft 11 v. 20.11.2002

§ 30 Abs 2 Z 5 MRG:

Ist das gemischt genutzte Objekt die einzige Wohnung, so stellt sich die Frage, ob der Wohn- oder der Geschäftszweck überwiegt, von vornherein nicht, weil selbst bei weit gehender räumlicher Beschränkung die Wohnverwendung im Vordergrund steht.

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