§ 4 EStG 1988:
Erhöhen sich unfallsbedingt die Kosten für ein betrieblich genutztes Arbeitszimmer, so stellt der vom Unfallgegner geleistete Schadenersatz eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar.
VwGH 19. 3. 2002, 96/14/0087
§ 4 EStG 1988:
Erhöhen sich unfallsbedingt die Kosten für ein betrieblich genutztes Arbeitszimmer, so stellt der vom Unfallgegner geleistete Schadenersatz eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar.
VwGH 19. 3. 2002, 96/14/0087