vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anhörungs- und Äußerungsrecht jedes Mit- und Wohnungseigentümers im Rahmen der Willensbildung der Gemeinschaft

RechtsprechungWEGwobl 2001/160wobl 2001, 261 Heft 9 v. 20.9.2001

§ 13b Abs 2 Satz 2 und 3 WEG; § 523, § 833 ABGB:

Ein Beschluss der Mit- und Wohnungseigentümer kommt nach § 13b Abs 2 Satz 2 erst zustande, nachdem allen Teilhabern Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden ist. Solange diese noch einem Gemeinschafter offen steht, sind nach Satz 3 leg cit die anderen an ihre bereits abgegebene Erklärung nicht gebunden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!