vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mietzinsangemessenheit ist Rechtsfrage; Rückforderung und Verjährungsbeginn

RechtsprechungMRGwobl 2001/156wobl 2001, 258 Heft 9 v. 20.9.2001

§ 37 Abs 1 Z 8 MRG:

Die Beurteilung der Angemessenheit des Mietzinses ist eine Rechtsfrage, die daher revisibel ist. Die Ermittlung des orts- oder marktüblichen Mietzinses - als Orientierungshilfe für die Angemessenheitsprüfung - gehört hingegen zur Tatfrage, weshalb diese vom OGH nicht überprüft werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!