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Mietzinsvorauszahlung - verbotene Ablöse

RechtsprechungMRGwobl 2001/153wobl 2001, 250 Heft 9 v. 20.9.2001

§ 27 Abs 1 Z 1, § 37 Abs 1 Z 14 MRG:

Zulässig ist eine Vereinbarung, wonach eine vom Vermieter verlangte Einmalleistung als vorausgezahlter Mietzins/Untermietzins angerechnet wird und aliquot zurückverlangt werden kann, wenn das Mietverhältnis vor Ablauf des Vorauszahlungszeitraumes endet.

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