vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterlassungsbegehren gegen den Vermieter: Schädigung der Markise durch Herabwerfen brennender Zigarettenstummel durch andere Mieter

RechtsprechungABGBwobl 2001/138wobl 2001, 229 Heft 7 und 8 v. 20.7.2001

§ 1096 ABGB; § 226 ZPO:

Den Vermieter trifft die Pflicht, den Mieter gegen Störungen Dritter, aber auch anderer Mieter des Hauses zu schützen.

Die Wahl der Mittel, um dem Mieter den ordnungsgemäßen Gebrauch des Bestandobjektes zu erhalten, muss grundsätzlich dem Vermieter überlassen bleiben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!