§ 18 MRG; § 37 Abs 1 Z 16 MRG; § 434 Abs 3 ZPO:
Zu den Grundvoraussetzungen der Zulässigkeit einer Mietzinserhöhung gehört, dass während des Verteilungszeitraums das Deckungserfordernis nicht durch die zu erwartenden Hauptmietzinseinnahmen gedeckt werden kann. Dabei ist auch jener Betrag zu berücksichtigen, der für die vom Vermieter benützten Mietgegenstände des Hauses als fiktiver Hauptmietzins einzubringen ist.