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Anrufung des Gerichtes - Teilabziehung

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2001/113wobl 2001, 182 Heft 6 v. 20.6.2001

§ 40 Abs 1 MRG:

Eine Teilabziehung ist nur ausnahmsweise, bei ausdrücklicher Abziehung nur eines Teils des Antrages oder bei ihrem Wesen nach voneinander unabhängigen Anträgen möglich.

OGH 27. 4. 2000, 5 Ob 185/99p (LGZ Wien 40 R 623/98h; BG Innere Stadt Wien 54 Msch 109/94w); EWr I/40/25ff

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