§ 1097, § 1120 ABGB; § 2, § 10 MRG:
Der Aufwandersatzanspruch gemäß § 10 MRG richtet sich gegen den Vermieter im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages.
Mehrere Vermieter haften anteilig.
§ 1097, § 1120 ABGB; § 2, § 10 MRG:
Der Aufwandersatzanspruch gemäß § 10 MRG richtet sich gegen den Vermieter im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages.
Mehrere Vermieter haften anteilig.