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§ 10 MRG - Passivlegitimation bei nachträglich begründetem WE

RechtsprechungMRGwobl 2001/103wobl 2001, 165 Heft 6 v. 20.6.2001

§ 1097, § 1120 ABGB; § 2, § 10 MRG:

Der Aufwandersatzanspruch gemäß § 10 MRG richtet sich gegen den Vermieter im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages.

Mehrere Vermieter haften anteilig.

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