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Zahlungspflicht für Gerichtsgebühr nach Schlichtungsstellenverfahren

RechtsprechungAbgabenrechtVertr.Ass. Dr. Susanne Degelseggerwobl 2001/102wobl 2001, 159 Heft 5 v. 20.5.2001

§ 28 Z 7 GGG, § 12 lit c Z 6 GGG:

Wer den Akt von der Schlichtungsstelle „abzieht“, ist unabhängig davon Antragsteller (zahlungspflichtig für die Pauschalgebühr), ob er oder sein Gegner zuvor die Schlichtungsstelle angerufen hat.

VwGH 14. 10. 1999, 98/16/0050

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