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Keine Mietzinsbeihilfe für infolge Eintritts angehobenen Mietzins

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2001/100wobl 2001, 158 Heft 5 v. 20.5.2001

§ 107 Abs 1 und Abs 3 EStG 1988; § 46 Abs 2 MRG:

Die Mietzinsanhebung, die den nach dem Tod des Hauptmieters in den Hauptmietvertrag Eintretenden trifft, ist kein „Erhöhungstatbestand“ nach § 107 Abs 3 EStG 1988 und gibt daher keinen Anspruch auf Mietzinsbeihilfe.

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