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Rechtsmittellegitimation des mit der Wärmeabrechnung betrauten Unternehmens

RechtsprechungHeizkostenabrechnungsgesetzwobl 2001/89wobl 2001, 149 Heft 5 v. 20.5.2001

§ 25 Abs 3 HeizKG:

Dem mit der Wärmeabrechnung betrauten Unternehmen kommt in einem Verfahren nach § 25 Abs 1 HeizKG grundsätzlich nur beratende Funktion, jedoch keine Parteistellung zu. Daher hat dieses auch keine Rechtsmittellegitimation zur Anfechtung einer die Aufteilung der Energiekosten nach den beheizbaren Nutzflächen anordnenden Entscheidung.

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