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Vertragsanfechtung wegen Irrtums über Nutzbarkeit einer Dachterrasse

RechtsprechungABGBwobl 2001/74wobl 2001, 119 Heft 4 v. 20.4.2001

§ 872 und § 1487 ABGB:

Die Anfechtung wegen listiger Irreführung schließt eine solche wegen veranlassten Irrtums ein. Eine Anfechtung wegen gemeinsamen Irrtums muss hingegen besonders geltend gemacht werden, wobei die dreijährige Verjährungsfrist des § 1487 ABGB zu beachten ist.

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