vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wohnungssicherheitstüre als verbotene Ablöse

RechtsprechungMRGwobl 2001/46wobl 2001, 71 Heft 3 v. 20.3.2001

§ 10 Abs 3 Z 4, § 27 Abs 1 Z 1 MRG:

Selbst wenn die Voraussetzungen des § 9 MRG vorliegen, können die Kosten einer Wohnungssicherheitstüre, die über dem normalen Ausstattungszustand liegt, im Verhältnis Vermieter - Mieter nicht überwälzt werden. Der Vermieter kann nämlich für solche dem Vormieter abgelöste Aufwendungen nur dann Ersatz begehren, wenn dieser einen Anspruch nach § 10 MRG hatte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!