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Zulässiger Mietzins bei gleichzeitiger Miete einer Wohnung der Kategorie A und von Räumen der Kategorie D zur späteren Zusammenlegung

RechtsprechungMRGwobl 2001/30wobl 2001, 47 Heft 2 v. 20.2.2001

§ 16 Abs 1 MRG:

Werden mit einer Wohnung, für die ein angemessener Mietzins nach § 16 Abs 1 MRG zulässig ist, in einem einheitlichen Mietvertrag Flächen (Teile einer anderen Wohnung und Gangteile) zur räumlichen Verbindung mitgemietet, darf für das Gesamtprojekt ein einheitlicher, angemessener Hauptmietzins vereinbart werden.

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