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Ersetzung der Zustimmung - Anbringung eines Gitters vor der Wohnungseingangstür

RechtsprechungMRGwobl 2001/25wobl 2001, 44 Heft 2 v. 20.2.2001

§ 9 Abs 1 MRG:

Das Anbringen eines Sicherheitsgitters im Türstockbereich der Wohnungseingangstür ist keine Ausweitung der Mietrechte auf nicht vermietete Teile des Hauses, sodass für derartige Veränderungen § 9 MRG anwendbar ist.

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