Liebhabereiverordnung (BGBl 1990/322), § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972 (1994):
Wird der wirtschaftliche Gesamterfolg einer Vermietungstätigkeit erst in 24 Jahren erzielt, so ist - mangels Überschaubarkeit dieses Zeitraums - Liebhaberei anzunehmen.
VwGH 31. 5. 2000, 94/13/0045