vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überprüfung der Betriebskosten nur im außerstreitigen Verfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2001/16wobl 2001, 28 Heft 1 v. 20.1.2001

§ 354, § 362, § 364 ABGB; § 17, §§ 21 ff, § 37 Abs 1 Z 9 und 12 MRG:

Die Überprüfung von Betriebskosten ist nur außerstreitigen Verfahren möglich. Ein im streitigen Rechtsweg durchzusetzender Anspruch des Mieters, die Verwaltung in bestimmter Weise vorzunehmen, kann dem MRG nicht entnommen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!