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Handy-Antennenanlage als übermäßig beeinträchtigende Veränderung (§ 14 Abs 3 WEG)?

RechtsprechungWEGwobl 2001/9wobl 2001, 12 Heft 1 v. 20.1.2001

§ 14 Abs 1 Z 1 und 7 und Abs 3 WEG:

Die Vermietung eines Flachdachs zur Errichtung und zum Betrieb einer Mobilfunkanlage mit 20-jährigem Kündigungsverzicht seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft stellt keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, sondern eine wesentliche Veränderung dar.

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