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Schlüssige „Unterwerfung“ des Einzelrechtsnachfolgers eines Wohnungseigentümers unter Benützungsregelung?

RechtsprechungABGBwobl 2001/213wobl 2001, 363 Heft 12 v. 10.12.2001

§§ 834 f, § 863 ABGB; § 15, § 26 Abs 1 Z 3 WEG:

Der Käufer eines WE-Objekts kann sich als Einzelrechtsnachfolger unter eine bestehende Benützungsregelung (hier: über Autoabstellplätze) nicht nur ausdrücklich, sondern auch schlüssig „unterwerfen“; die Schlüssigkeitsprüfung hat aber iSd § 863 ABGB streng zu erfolgen und ist einzelfallbezogen.

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