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Verfahren gem §§ 18 ff MRG - gemeinsamer Zustellbevollmächtigter

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2001/208wobl 2001, 338 Heft 11 v. 20.11.2001

§§ 18 ff, § 37 Abs 1 Z 10, § 37 Abs 3 Z 6 Satz 2 MRG; § 97 ZPO:

Im Verfahren nach §§ 18 ff MRG ist die Bestellung eines gemeinsamen Zustellbevollmächtigten nach § 37 Abs 3 Z 6 Satz 2 MRG zulässig, weil die Interessen der Mieter in einem solchen Verfahren einander nicht offenbar widerstreiten.

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