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Ausschließung eines Miteigentümers - Veräußerung des Anteils - Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens gegen den Erwerber

RechtsprechungWEGwobl 2001/204wobl 2001, 331 Heft 11 v. 20.11.2001

§ 22 WEG, §§ 35, 135 aF, 138 nF EO:

Wenn der gemäß § 22 WEG ausgeschlossene Miteigentümer nach Anmerkung der Bewilligung der Zwangsversteigerung im Grundbuch seinen Anteil veräußert, ist das Zwangsversteigerungsverfahren ab der Einverleibung gegen den Erwerber fortzuführen; dem Veräußerer steht danach die Oppositionsklage zu.

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