§ 29 MRG; § 49a MRG idF 3. WÄG; § 879 ABGB:
Nicht durchsetzbare Endtermine können nicht durch eine vor oder gleichzeitig mit dem Mietvertragsabschluss getroffene Räumungsverpflichtung umgangen werden.
Ob ein Räumungsvergleich die Umgehung einer gesetzlich zulässigen Höchstdauer bekräftigen oder eine einvernehmliche, bloß nicht sofort realisierte Vertragsauflösung bewirken sollte, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.