§ 447 ABGB; § 27 Abs 1 Z 1 MRG:
Um nicht gegen das Ablöseverbot zu verstoßen, muss ein adäquates Verhältnis zwischen dem Sicherstellungsinteresse des Vermieters und der Höhe der vom Mieter geleisteten Barkaution gegeben sein.
Dies ist von Fall zu Fall zu beurteilen.