§ 12 Abs 10 UStG 1994:
Für Einbauten durch einen Untermieter beträgt der für die Vorsteuerberichtigung maßgebliche Zeitraum vier und nicht neun Kalenderjahre.
VwGH 20. 7. 1999, 98/13/0219
§ 12 Abs 10 UStG 1994:
Für Einbauten durch einen Untermieter beträgt der für die Vorsteuerberichtigung maßgebliche Zeitraum vier und nicht neun Kalenderjahre.
VwGH 20. 7. 1999, 98/13/0219