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Ableben des Mituntermieters

RechtsprechungABGBwobl 2000/132wobl 2000, 245 Heft 7 und 8 v. 20.7.2000

§ 1116a ABGB; § 30 MRG:

§ 1116a ABGB gilt auch für Untermietverhältnisse.

Auch Mitmietrechte sind vererblich, weshalb sie nicht dem überlebenden Mitmieter anwachsen.

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