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Kein gesetzliches Vorzugspfandrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft (oder einzelner Miteigentümer) für (Rück-)Forderungen, die vor dem 1. 9. 1999 fällig geworden sind

RechtsprechungWEGwobl 2000/130wobl 2000, 242 Heft 7 und 8 v. 20.7.2000

§ 13c Abs 3 WEG; Art IX Z 11 der WRN 1999; § 5 ABGB:

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