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Gesetzliches, nicht verbücherungsfähiges Vorzugspfandrecht gem § 13c Abs 3 WEG samt Klagsanmerkung

RechtsprechungWEGwobl 2000/129wobl 2000, 242 Heft 7 und 8 v. 20.7.2000

§ 13c Abs 3 und 4 WEG:

Das gesetzliche Vorzugspfandrecht für Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (bzw des Rückersatz fordernden Miteigentümers) hängt in seinem Bestand nicht von einer vertraglichen Einräumung ab. Damit ist der grundbücherliche Eintragungsgrundsatz - von der Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG abgesehen - lückenlos durchbrochen.

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