§ 16 Abs 1 Z 6 MRG idF vor dem 3. WÄG; § 46c MRG:
Wird für den Belohnungstatbestand nur eine Wohnung der Kategorie C gefordert, kann die Beeinträchtigung von vorhandenen Kategorieausstattungsmerkmalen höherer Ordnung nicht als Fehlen des ordnungsgemäßen Zustandes qualifiziert werden.