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Dringendes Wohnbedürfnis und Behauptungspflicht

RechtsprechungMRGwobl 2000/124wobl 2000, 238 Heft 7 und 8 v. 20.7.2000

§ 30 Abs 2 Z 6 MRG:

Bereits das Vorbringen, der Kündigungsgrund (der Z 6) sei infolge eines dringenden Wohnbedürfnisses nicht gegeben, verpflichtet, alle zur verläßlichen Beurteilung dieser Frage notwendigen Tatsachenfeststellungen zu treffen, auch wenn der behauptungs- und beweispflichtige gekündigte Mieter nicht zu jeder in diesen Rahmen fallenden Einzelheit ein konkretes Prozeßvorbringen erstattete.

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