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Zum Begriff „Dienstwohnung“

RechtsprechungMRGwobl 2000/113wobl 2000, 225 Heft 7 und 8 v. 20.7.2000

§ 1 Abs 2 Z 2 MRG; § 1 MG:

Der Charakter einer „Dienstwohnung“ (Überlassung auf Grund eines Dienstverhältnisses) geht nicht verloren, wenn ein spezielles Kündigungsrecht nach § 19 Abs 2 Z 6 u 7 MG (= § 30 Abs 2 Z 9 u 10 MRG) und für den Fall der Beendigung des Nutzungsrechtes ein dreifach erhöhter Mietzins vereinbart wurde.

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