Ebenso wie in manchen anderen Bereichen hat die neue Regierungskoalition auch auf dem Gebiet des Wohnrechts innerhalb kurzer Zeit erste gesetzgeberische Schritte gesetzt. Im Mietrecht stand dabei der Fragenkreis um die zulässige Befristung von Vertragsverhältnissen im Mittelpunkt; ein weiterer Schwerpunkt bestand in der Ersetzung der Institution des Hausbesorgers durch andere Formen der Hausbetreuung. Im Folgenden soll ein erster Überblick über die miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Elemente dieser Wohnrechtsnovelle geboten werden.