§ 12a Abs 5, § 46a Abs 3 MRG:
Die Tatbestände der §§ 12a Abs 5 und 46a Abs 3 MRG stellen auf die Verpachtung durch den Hauptmieter ab.
Diese Bestimmungen sind im Fall einer Unterverpachtung nicht anzuwenden.
§ 12a Abs 5, § 46a Abs 3 MRG:
Die Tatbestände der §§ 12a Abs 5 und 46a Abs 3 MRG stellen auf die Verpachtung durch den Hauptmieter ab.
Diese Bestimmungen sind im Fall einer Unterverpachtung nicht anzuwenden.