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Regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken - „Freizeitwohnung“

RechtsprechungMRGwobl 2000/102wobl 2000, 188 Heft 6 v. 20.6.2000

§ 30 Abs 2 Z 6 MRG:

Regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken liegt vor, wenn der Mieter die Wohnung wenigstens während eines beachtlichen Zeitraums im Jahr als wirtschaftlichen und familiären Mittelpunkt nützt; solange dieser Schwerpunkt zumindest zum Teil noch in der aufgekündigten Wohnung liegt, schadet selbst die Benützung zweier Wohnungen nicht.

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