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Voraussetzungen der Mietzinserhöhung bei Spaltung

RechtsprechungMRGwobl 2000/95wobl 2000, 180 Heft 6 v. 20.6.2000

§ 12a, § 46a Abs 1 MRG; § 1 Abs 2, § 2 Abs 10, § 14 Abs 2 Z 1 SpaltG:

Die Spaltung einer Kapitalgesellschaft führt zu gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge. Hierin liegt kein Fall einer Veräußerung nach § 12a Abs 1 MRG, sodass es nur unter den Voraussetzungen des § 12a Abs 3 MRG zur Mietzinserhöhung kommt („entflechtende Spaltung“).

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