Streunende Katzen, die auch in Nachbargrundstücke eindringen, sind ein häufiges Streitobjekt zwischen Grundnachbarn. In der Praxis ist die Frage, ob ein Grundeigentümer verpflichtet ist, das Betreten seines Grundstückes durch Katzen der Nachbarn zu dulden, umstritten. Rechtsprechung und Schrifttum bieten ebenfalls ein uneinheitliches Bild.