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Räumungsexekution - Ausfolgung von Sicherheitsleistungen

RechtsprechungZwangsvollstreckungsrechtwobl 2000/90wobl 2000, 163 Heft 5 v. 20.5.2000

§ 44 Abs 2 EO; § 56 ZPO; § 1483 ABGB:

§ 1483 ABGB ist auf das Pfandrecht an der gerichtlich erlegten Sicherheit sinngemäß anzuwenden.

§ 1483 ABGB schließt nur die Verjährung des Rechts des Pfandgläubigers auf Befriedigung aus der Pfandsache aus.

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