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Anrufung des Gerichts durch Miteigentümer trotz Verwalterbestellung

RechtsprechungABGBwobl 2000/41wobl 2000, 89 Heft 3 v. 20.3.2000

§ 40 Abs 1 MRG, § 833 ABGB:

Sowohl die Gesamtheit der Miteigentümer als auch ein Mehrheitseigentümer sind trotz Verwalterbestellung befugt, gegen eine Entscheidung der Schlichtungsstelle das Gericht anzurufen.

Im Falle der Anrufung des Gerichts durch den Hälfte- oder Minderheitseigentümer ist ein Verbesserungsverfahren zur Ermöglichung des Nachweises der Vollmachten einzuleiten.

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