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Zum wichtigen Interesse des änderungswilligen Wohnungseigentümers gem § 13 Abs 2 Z 2 WEG

RechtsprechungWEGwobl 2000/39wobl 2000, 87 Heft 3 v. 20.3.2000

§ 13 Abs 2 Z 2 WEG:

Die Größe und Struktur einer WE-Anlage sind kein Kriterium für die Genehmigung von Änderungen nach § 13 Abs 2 Z 2 WEG.

Mit der mangelnden Nutzungsmöglichkeit anderer Miteigentümer alleine läßt sich die Eingliederung allgemeiner Teile des Hauses in den Wohnungsverband des interessierten Wohnungseigentumers nicht rechtfertigen.

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