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WohnbauförderungsG 1968 und „freie“ Mietzinsvereinbarung

RechtsprechungWohnbauförderungsrechtwobl 2000/23wobl 2000, 50 Heft 2 v. 20.2.2000

§ 32 Abs 6 und 8 WFG 1968:

Sowohl bei Förderungen nach dem WWG als auch in den von § 32 Abs 6 WFG 1968 umfaßten Fällen scheidet eine sonst zulässige Mietzinsvereinbarung vor Darlehensrückzahlung grundsätzlich aus; eine solche vor Rückzahlung geschlossene Vereinbarung ist auch nach Darlehensrückzahlung unwirksam.

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