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Mietzinserhöhung und Bestand des Pachtverhältnisses

RechtsprechungMRGwobl 2000/11wobl 2000, 38 Heft 2 v. 20.2.2000

§ 12a Abs 5, § 46a Abs 3 MRG:

Die Mietzinserhöhung ist an den Bestand des Pacht-verhältnisses gekoppelt.

Es kommt auf die Auflösung des Pachtvertrages an, nicht auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die das Ende des Pachtverhältnisses mit der Einstellung der Geschäftstätigkeit des Unternehmenspächters gleichsetzt.

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