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Mietvertragsurkunde ohne Angabe des Mietzinses: gebührenpflichtig

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2000/203wobl 2000, 371 Heft 12 v. 20.12.2000

§ 33 TP 5 GebG; § 15 Abs 1, § 17 Abs 1 und Abs 2 GebG:

Sind in der Urkunde alle für einen Bestandvertrag notwendigen Elemente mit Ausnahme der ziffernmäßigen Höhe des Bestandzinses angeführt, so genügt dies, um die Gebührenpflicht zu begründen.

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