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Gewährleistung bei Bodenkontaminationen auf Baugrund

RechtsprechungABGBwobl 2000/199wobl 2000, 365 Heft 12 v. 20.12.2000

§§ 922, 929, 932 ABGB:

Wurde im Vertrag lediglich die Gewährleistung „für bestimmte Eigenschaften oder eine bestimmte Beschaffenheit des Kaufobjekts“ ausgeschlossen, so gilt dieser Gewährleistungsverzicht nicht für die gem § 922 ABGB „im Verkehr gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften“.

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