Das Verfassungsrecht wirkt in mehrfacher Weise auf das Wohnrecht ein. Die bundesstaatliche Zuständigkeitsverteilung, verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Regulierungsinstrumente und insbesondere die grundrechtlichen Rahmenbedingungen sind wesentliche Determinanten des Wohnrechtsgesetzgebers. Je weniger dabei das Wohnrecht durch kohärente Regelungssätze und eine geschlossene innere Systematik geprägt ist, desto stärker wird die Steuerungswirkung der Verfassung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die angesprochenen verfassungsrechtlichen Determinanten und zeigt, wie und inwieweit sie die Gestaltungsmöglichkeiten im Wohnrecht bestimmen und begrenzen.