§ 33 Abs 2 Heeresgebührengesetz 1992 (HGG):
Der Umstand, dass der Wehrpflichtige mit seiner Lebensgefährtin einen gemeinsamen Haushalt führt, schließt das Vorliegen einer eigenen selbstständigen Haushaltsführung iSd § 33 Abs 2 HGG nicht aus.
§ 33 Abs 2 Heeresgebührengesetz 1992 (HGG):
Der Umstand, dass der Wehrpflichtige mit seiner Lebensgefährtin einen gemeinsamen Haushalt führt, schließt das Vorliegen einer eigenen selbstständigen Haushaltsführung iSd § 33 Abs 2 HGG nicht aus.