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Zustellung: Kein Hausanschlag in einem Gebäude ohne Stiegenhaus

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2000/186wobl 2000, 339 Heft 11 v. 20.11.2000

§ 37 Abs 3 Z 4 MRG:

Bei der gesetzlich vorgesehenen Zustellung durch Hausanschlag wird das rechtliche Gehör von Mietern, die ihr Objekt von der Straße oder vom Hof eines Hauses betreten, nicht verletzt.

OGH 15. 6. 2000, 5 Ob 145/00k (LGZ Wien 38 R 1/00d; BG Döbling 4 Msch 27/99t)

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