Die neue Regierungskoalition hat auch auf dem Gebiet des Wohnrechts innerhalb kurzer Zeit erste gesetzgeberische Schritte gesetzt. Im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht standen dabei die Fragenkreise um die Übertragung in das Wohnungseigentum und die Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen im Mittelpunkt; weitere Schwerpunkte bestanden in den Neuregelungen über fiktive Betriebskosten und die Definition der Erhaltung. Im Folgenden soll ein erster Überblick über die wohnungsgemeinnützigkeitsrechtlichen Elemente dieser Wohnrechtsnovelle geboten werden.