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Schadenersatz für Prozesshandlungen im Wohnrecht

AufsätzeDr. Elisabeth Lovrekwobl 2000, 281 Heft 10 v. 20.10.2000

I. Ausgangslage

Viele jener höchstgerichtlichen Entscheidungen, die die Beurteilung einer Schadenersatzpflicht für Prozesshandlungen zum Gegenstand haben, entstammen dem Wohnrecht. Das ist auch nicht weiter verwunderlich: Gerade in der Frage, ob ein Mietverhältnis wirksam beendet wurde und ob der Mieter zur Räumung verpflichtet ist, stehen sich oft fundamentale Interessen diametral gegenüber. Der Mieter will seine Wohnung bzw sein Geschäftslokal nicht aufgeben. Der Vermieter strebt - wegen einer möglicherweise gegebenen besseren Verwertungsmöglichkeit - die Freimachung des Objektes an.

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